Nutzungsbedingungen Sektionsbus DAV Sektion Allgäu-Immenstadt e.V.

  1. Die verbindliche Reservierung erfolgt mindestens vier Wochen vor Fahrtantritt über das Online-Anmeldeformular, welches auf den Internetseiten der Sektion zu finden ist. Die Vergabe erfolgt nach den separat einsehbaren Vergaberichtlinien der DAV Sektion Allgäu-Immenstadt.
  2. Das Nutzungsentgelt beträgt 0,50 EUR (NEU seit Oktober 2024) pro zurückgelegten Kilometer. Erstattungsfähige Ausgaben (vgl. Punkt 8), die durch den Nutzer geleistet wurden, werden mit dem Nutzungsentgelt nach Rückgabe verrechnet. Die anfallenden Kosten werden nach Abgabe des Abrechnungsformulars per Sepa-Lastschrift durch die DAV Sektion Allgäu-Immenstadt eingezogen. Für die Jugend gilt: Bei Fahrten, die 60 Kilometer (Gesamtstrecke) nicht überschreiten (Kurzstrecken), verzichtet die Sektion auf das Nutzungsentgelt. Gleiches gilt für Fahrten der Jugend zwischen dem Boulderbunker in MOD und der Kletterhalle Sonthofen für Vereinszwecke.
  3. Steht das Fahrzeug zum reservierten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, wird der Nutzer so früh wie möglich durch die Verwalter informiert. Darüber hinaus führt der Verwalter eine Warteliste und benachrichtigt entsprechend.
  4. Die Sektion übernimmt keine Haftung für Nutzungsausfälle, die die Sektion nicht zu vertreten hat.
  5. Der Bus steht abholbereit am DAV Kletterzentrum in Sonthofen (Stadionweg 12) bzw. am Vereinsheim in MOD. Der Bus ist, wenn keine andere Mitteilung erfolgt, grundsätzlich dort in Empfang zu nehmen und auch dort wieder in sauberem Zustand zurückzugeben. Das gilt insbesondere für den Innenraum, aus welchem jeglicher Müll zu entfernen ist (ggf. einen Staubsauger benutzen und feucht auswischen). Jegliche im Fahrzeug enthaltenen Abfallbehälter sind zu entleeren. Das im Fahrzeug liegende Reinigungsmaterial gehört zum Inventar des Fahrzeugs und muss dort verbleiben. Bei Nichtbeachtung werden die Kosten für Reinigung und Mehraufwand (mind. 100€ Pauschale) in Rechnung gestellt, die mit der Abrechnung eingezogen werden.
  6. Im Bus herrscht absolutes Rauchverbot. Der Bus ist schonend und pfleglich zu behandeln.
  7. Der Bus benötigt handelsüblichen Dieselkraftstoff. Das Fahrzeug wird voll betankt übergeben und ist vollgetankt zurück zu geben. Bei Kurzstrecken (siehe Punkt 3) kann auf das Tanken verzichtet werden. Tankbelege sind gesondert zur Kostenerstattung beim Kletterzentrum einzureichen. Weitere fahrzeugbezogene Ausgaben werden grundsätzlich nur gegen Belegabgabe erstattet. Verschleißteile, wie Scheibenwischer, Motoröl sind im Servicevertrag inklusive und in akuten Fällen bei einem Citroen-Händler erledigen zu lassen. Davon ausgenommen sind nutzerbezogene Ausgaben, wie z.B. Parkgebühren, Mautkosten, etc. Für die Schweiz und Österreich sind die Mautkosten von der Sektion bezahlt. Entsprechende Belege finden sich im Busordner.
  8. Der Nutzer muss in Anbetracht der Verantwortung für die Fahrzeuginsassen in besonders vorbildlicher Weise die jeweils geltenden Vorschriften im Straßenverkehr zu beachten und für die Führung dieses Fahrzeuges geeignet, d.h. im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis, sein. Nutzer dürfen nur Personen sein, die mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. 3) besitzen. Ausgehändigt wird das Fahrzeug nur dem Nutzer, unter Vorlage der gültigen Fahrerlaubnis.
  9. Der Nutzer verpflichtet sich, das im Bus ausliegende Fahrtenbuch zu führen. In diesem sind Datum, Fahrziel (Strecke), Fahrer(in), km-Stand zu Beginn und Ende der Fahrt sowie Zweck der Fahrt leserlich einzutragen und durch Unterschrift zu bestätigen. Bei der Fahrzeugübergabe und -rückgabe wird zusätzlich ein Übergabeprotokoll angefertigt.
  10. Das Führen des Fahrzeuges unter Einflüssen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, ist strengstens untersagt (z.B.: Drogen (BtM), Alkohol, o.a.). Abweichend von der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Bestimmungen des jeweiligen Landes gilt die 0,0-Promille-Grenze.
  11. Der Nutzer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass alle Insassen angegurtet sind. Bei Kindern hat der Nutzer darauf zu achten, dass diese nur nach den jeweils gültigen Vorschriften mit entsprechenden Kindersitzen befördert werden.
  12. Über jegliche Schäden am oder im Bus hat der Nutzer den Beauftragten sogleich nach Rückkehr zu unterrichten. Sämtliche Verluste an Fahrzeugpapieren, Schlüsseln oder Fahrzeugzubehör sind bei Rückgabe anzugeben. Die entstehenden Kosten sind vom Nutzer zu tragen.
  13. Der Bus ist mit einer Selbstbeteiligung von 300,- EUR für Vollkasko- und mit 150,- EUR für Teilkaskoschäden versichert. Die Selbstbeteiligungen sind vom Nutzer zu tragen.
  14. Der Bus besitzt einen Schutzbrief der Allianz. Dieser ist bei den Fahrzeugunterlagen zu finden.
  15. Bei Unfällen sind unverzüglich die Polizei und die Verwalter sowie einer der nachstehenden Kontaktpersonen der Sektion zu informieren. Ferner ist sofort die Schadenshotline der Versicherung (Allianz) unter Telefon-Nr. 0 08 00 / 11 22 33 44, aus dem europäischen Ausland Telefon-Nr.: 00 49 / 89 38 00 23 00 in Kenntnis zu setzen. Es sind Fotos bzw. eine Skizze von der Unfallstelle zu fertigen. Die Personalien der am Unfall beteiligten Personen sind mit Adresse und den notwendigen Versicherungsdaten (Name und Sitz der Versicherung, Versicherungsnummer) festzuhalten. Personalien von Zeugen bitte ebenfalls notieren. Schriftliche oder mündliche Zusagen, wie Schuldanerkenntnisse, etc., sind zu unterlassen.
  16. Für mit dem Bus begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (insbesondere Verkehrsdelikte) haftet der Nutzer persönlich
  17. Nach Beendigung der Fahrt ist das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand, die Schlüssel, die Mappe mit Fahrzeugschein und das Fahrtenbuch sowie das unterschriebene Übergabeprotokoll unverzüglich zurückzugeben.
  18. Nutzer, die gegen diese Benutzungsordnung wiederholt verstoßen, können von einer weiteren Nutzung des Fahrzeugs auch zeitweise ausgeschlossen werden.
  19. Wenn der Nutzer die vorgenannten Pflichten, die gesetzlichen Vorschriften oder die Versicherungsbedingungen nicht einhält, fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, haftet er für alle hieraus der Sektion entstehenden Schäden.
Wichtige Telefonnummern
  • Schadenshotline Allianz Versicherung (in Deutschland): 0 0800 / 11 22 33 44
  • Schadenshotline Allianz Versicherung (im Ausland): +49 / (0) 89 38 00 23 00

Ansprechpartner Sektion
  • Verwalter (Kletterhalle): +49 (0) 83 21 / 6 07 60 15 oder +49 (0) 176 55 49 76 17
  • Geschäftsstelle Sektion: +49 (0) 83 21 / 2 67 7
  • Michael Fracaro: +49 (0) 1 51 / 17 60 78 60